Blitzer-App Verbot 2020

Blitzer-Apps sind super praktisch, doch sind sie auch legal? Nein, seit dem Jahr 2020 nun auf jeden Fall nicht mehr. Wie es dazu kam und in welchem Gesetzt die Blitzer-App-Nutzung verboten ist, findest du im nachfolgenden Artikel.

In welchem Gesetzt sind Blitzer-Apps verboten?

Blitzer-Apps, wie beispielsweise Blitzer.de sind schon lange ein Dorn im Auge der Gesetzeshüter. Schließlich liegt der Zweck der Blitzer nicht darin, dass informierte Menschen nur an bestimmten Stellen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Deshalb sollte schon Ende 2019 der Bundesrat über eine Änderung der StVO abstimmen, die die Nutzung der Blitzer-Apps klar verbietet.

Tatsächlich war das Nutzen von Blitzer-Apps auch schon davor im Grunde verboten. Im Paragraph 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es nämlich:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Quelle: §23 1c StVO (2013)

Wie man aber sehen kann, wurden Blitzer-Apps nicht direkt genannt. Auch konnte man wohl schlecht argumentieren, dass ein Smartphone „dafür bestimmt ist“, vor Blitzer zu warnen. Der Absatz war also angreifbar, weshalb die Politik diesen in einer Novelle vom 14. Februar konkretisiert und um folgenden Satz ergänzt:

„Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 – Seite 5

Was gilt bei einem Verstoß?

Nutzt man dennoch eine Blitzer-App und wird von der Polizei auf frischer Tat erwischt, dann kann es ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg geben.

Schwierig könnte es aber für die Polizei werden, die Nutzung einer Blitzer-App nachzuweisen. Ohne konkreten Verdacht, bei dem auch noch Gefahr in Verzug besteht, dürfen die Beamten nämlich weder Fahrzeug noch Smartphone durchsuchen.

Immerhin, sollten die Polizeibeamten doch auf eine entsprechende App stoßen, muss (im Gegensatz zu einem Radarwarner) das Smartphone nicht abgegeben werden. Die Deinstallation der App kann aber gefordert werden.

Generell können demnach also neben dem Bußgeld und dem Punkt in Flensburg zum einen das Gerät beschlagnahmt werden, falls es als Beweismittel dient. Dafür muss aber erst einmal ein Anfangsverdacht bestehen, beispielsweise nach $ 23 Absatz 1c StVO. Bei einem Smartphone ist dies allerdings eher ungewöhnlich, hier könnte die Polizei beispielsweise auch einfach das eingeschaltete Display abfotografieren und als Beweis nehmen. Die Beschlagnahmung kann darüber hinaus auch in Zuge einer Gefahrenabwehr geschehen (geregelt in den Polizeigesetzen – PolG). Klingt erst einmal komisch, warum soll von einem Blitzerwarner eine Gefahr ausgehen? Ganz einfach, da damit Radarfallen umgangen werden, kann die öffentliche Sicherheit gefährdet werden, da Tempolimits jederzeit ignoriert werden können, da man keine Sanktion fürchten muss. So urteilte beispielsweise das Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 02.06.2003, Az. 6K 1283/99.

Neben der Beschlagnahmung kann auch die Polizei Radargeräte vernichten. Dies dürfte wieder weniger der Fall bei Smartphones sein, sondern bei eigenständigen Geräten, die nur zur Radarwarnung dienen. Einen entsprechenden Fall hat beispielsweise der Bayrische Verwaltungsgerichtshof bejaht (Beschluss vom 13.11.2007, Az. 10 ZB 19.478). Auch in Baden-Württemberg wurde eine ähnliche Entscheidung schon Jahre zuvor gefällt (Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2002, Az. 1 S 1925/01). Nur durch die Vernichtung kann sichergestellt werden, dass das Gerät nicht mehr genutzt wird. Bei Smartphones gibt es bisweilen noch keinen bekannten Fall, bei dem ein Smartphone von der Polizei wegen einer Gefahrabwehr im Kontext eines Blitzwarnsystems vernichtet wurde. Es ist auch fraglich, ob die Vernichtung eines Smartphones verhältnismäßig wäre. Schließlich dienen Smartphones auch deutlich mehr Zwecke als die reine Blitzerwarnung.

Info-Mail von TomTom: Radarkamerawarnung sollte abschalten werden
Info-Mail von TomTom: Radarkamerawarnung sollte abschalten werden

Dürfen Beifahrer eine Blitzer-App nutzen?

Interessanterweise sind Beifahrer in der Neuregelung nicht explizit erwähnt, stattdessen gilt der Paragraph 23 nur für den Fahrzeugführer. Der Beifahrer könnte also eine Blitzer-App nutzen und dem Fahrer mündlich warnen. Diese Grauzone ist allerdings auch nur so lange legal, sofern der Fahrer nicht weiß, dass sich der Beifahrer eine Blitzer-App bedient hat. Dies wird in der Praxis aber schwer erklärbar sein, weshalb auch der Beifahrer prinzipiell keine Blitzer-App nutzen darf.

Was ist mit Blitzer-Warnungen im Radio?

Nicht betroffen von der neuen Novelle sind Blitzer-Warnungen im Radio. Da diese Warnungen nur ganz allgemein und unabhängig vom Standort des Fahrers durchgegeben werden, sind sie weiterhin erlaubt.

Ab wann gilt die Gesetzesänderung?

Nach Bekanntgabe der Änderung des Gesetzes durch das Bundesverkehrsministerium soll es schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Umsetzung regeln dann allerdings wieder die einzelnen Länder. Seit dem 28.04.2020 ist es nun soweit, die neue Verkehrsregeln treten in Kraft.

In welchen europäischen Ländern sind Blitzer-Apps erlaubt/verboten?

Nachfolgend findet man darüber hinaus noch den aktuellen Stand (März 2020), wie die Rechtslage in unseren europäischen Nachbarländern ist. Alle Angaben ohne Gewähr! Ein ✔ bedeutet, dass ein Warngerät/App erlaubt ist, während ein ✘ ein Verbot bedeutet.

LandRadarwarnerWarn-Navi/AppStrafen
BelgienGeldbuße, Haftstrafe
BulgarienGeldbuße
Dänemarkhohe Geldbuße
Finnlandhohe Geldbuße
Frankreichhohe Geldbuße
LettlandGeldbuße, Haftstrafe
LitauenGeldbuße, Geräte-Einzug
LuxemburgGeldbuße, Haftstrafe
NiederlandeGeldbuße, Geräte-Einzug
NorwegenGeldbuße, Geräte-Einzug
ÖsterreichGeldbuße, Geräte-Einzug
PolenGeldbuße
Rumänienkeine
SchwedenGeldbuße, Haftstrafe
SchweizGeldbuße, Haftstrafe
SerbienGeldbuße, Haftstrafe
Slowakeihohe Geldbuße
Slowenienhohe Geldbuße
SpanienGeldbuße
Tschechienhohe Geldbuße
Türkeihohe Geldbuße
Ungarnhohe Geldbuße

Quellen und Verweise:

1 Antwort zu “Blitzer-App Verbot 2020”

  1. Das habe ich noch gar nicht gewusst. Im Radio dürfen auf Blitzer hingewiesen werden und man selbst darf keine App benutzen. Wirklich sehr eigenartig. Die haben doch nur Angst weniger Einnahmen von uns Bürgern zu erhaschen.
    Vielen Dank für die News und Liebe Grüße

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