80 km/h bei Nässe: Was bedeutet Nässe?

80 Bei Nässe, was bedeutet das?

Für Autofahrer gibt es wahrscheinlich kaum etwas Schlimmeres als interpretationsfähige Straßenschilder. Eines solcher Straßenschilder ist der Zusatz „Bei Nässe“, beispielsweise „80 km/h bei Nässe“. Während das Tempolimit klar ist, stellt sich hier nun die Frage, was bedeutet eigentlich Nässe“. Ab wann ist eine Straße nass, sodass das Zusatzschild hier greift? Dieser Frage wollen wir uns nachfolgend widmen.

Was bedeutet 80 km/h bei Nässe?

Verkehrsschild Bei Nässe - Wann gilt es?

Am häufigsten trifft man das Zusatzschild „Bei Nässe“ wohl auf Autobahnen. Es ist ein weißes Schild mit einem schwarzen Auto, das auf einen Wasserfilm fährt. Bei Starkregen ist die Anweisung klar, nun gilt die darüber eingeschränkte Geschwindigkeit. Doch Regen ist nicht Regen. Was ist beispielsweise wenn es nur nieselt? Gilt das dann schon als Nässe? Diese Frage ist besonders dann relevant, wenn ein Blitzer beispielsweise auf der Autobahn einen bei einer Beschilderung von 80 km/h bei Nässe geblitzt hat.

Definition von „Nass“

Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor vielen Jahren entschieden, was man unter dem Begriff der „Nässe“ versteht. Die Straßenverkehrsordnung selbst sieht nämlich keine gesetzliche Definition vor. So musste der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1977 (Az. 4 StR 560/77) für Klarheit sorgen.

Der damalige Kläger wurde wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 41 Zeichen 274, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 StVG zu einer Geldbuße verurteilt worden, weil er bei Regen auf der Autobahn weiterhin die Geschwindigkeit von 130 km/h beibehielt, obwohl die Geschwindigkeit durch besagtes Zusatzschild auf  80 km/h „Bei Nässe“ begrenzt war. Der Betroffene argumentierte, dass „die Schilderverbindung „80 km bei Nässe“ in der StVO nicht als „amtliches Verkehrszeichen“ aufgeführt und damit „rechtlich nicht existent“ sei. Das Schild sei demnach nur als Gefahrenhinweise zu verstehen, dessen Missachtung keine Grundlage für die Verhängung eines Bußgeldes sei.

Der zuständige Richter sah das anders. So argumentierte er unter anderem:

[…] Der Begriff „Nässe“ ist für den Verkehrsteilnehmer allgemein verständlich und nicht mehrdeutig. Booß (a.a.O.) weist unter Bezugnahme auch auf die Sprachwörterbücher überzeugend nach, daß „Nässe“ ein „der Allgemeinheit geläufiger Begriff“ ist (vgl. dazu Amtliche Begründung zur StVO 1970 Leitgedanke 3, ferner die Wortverwendung „Nässe“ in § 40 Abs. 6 StVO Zeichen 114). Da nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine bloße Feuchtigkeit noch nicht darunter fällt, kann die Fahrbahn nur dann als naß bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muß insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein. Eine dem Kraftfahrer im Einzelfall etwa noch verbleibende Auslegung ist ihm hier genau so zumutbar wie seit eh und je bei den anderen, zumindest nicht leichter abgrenzbaren und gleichermaßen der Naturwissenschaft entnommenen Begriffen wie Dämmerung, Nebel, Schneefall oder Regen, von denen die StVO ebenfalls bußgeldbewehrte Verhaltenspflichten abhängig macht (§ 17 Abs. 1 und 3 StVO)  […]

Quelle: https://research.wolterskluwer-online.de/document/79c070f7-99cd-4c82-bbca-8af6dad9dc1c

Wann gilt also „bei Nässe“?

Wie am aus der Entscheidung des Bundesgerichtshof gut herauslesen kann, gilt die Zusatzbeschilderung „Bei Nässe“ also, sobald sich ein Wasserfilm auf der Fahrbahn gebildet hat. Dies erkennt man beispielsweise daran, wenn Fahrzeuge vor einem eine Sprühfahne bilden. Wegen einzelnen Pfützen gilt eine Straße hingegen noch nicht als „nass“. Ebenfalls gilt das Schild nicht bei feuchten Fahrbahnen, also Fahrbahnen deren Oberfläche zwar verfärbt ist, kein Wasser sich aber darauf befindet.

Bei mehreren Fahrstreifen gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht pauschal für alle Fahrstreifen, sondern nur für den Fahrstreifen, der einen Wasserfilm auf sich hat. Sind die anderen Fahrstreifen trocken oder nur feucht, dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für diese Fahrstreifen nicht.

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