Habe ich gerade gefunden, ein paar Notizen die ich mir für die theoretische Fahrprüfung gemacht habe, um alle relevante Zahlen in den Kopf zu bekommen. Hoffe es ist alles richtig, wenn nicht bitte benachrichtigen per Mail oder ein Kommentar hinterlassen:
LKW (zulässigen Gesamtmasse von 3,0t) außerhalb geschlossener Ortschaft (1 Streifen): höchstens 100 km/h
LKW (zulässigen Gesamtmasse von 3,0t) mit Anhänger außerorts Landstraße: höchstens 80 km/h
Mindestabstand vor Fußgänger Weg: 5 m
Bis welche Höhe darf Ladung nicht hinausragen: 2,5 m
Wie viel Anhänger bei Klasse B: 1 Anhänger
Welcher Führerschein zum Fahrzeugabschleppen: B
Gesamtmasse für Fahrzeuge bei besonderen Gehwegen: 2,8 t
Schmale Straße 50 m Sichtweite, wie lang darf Halteweg sein? 25 m
Mindestes Profiltiefe: 1,6 mm
Verdoppelte Geschwindigkeit. Bremsweg: 4-mal so lang
Mindestgeschwindigkeit zum Autobahn fahren: mindestens 61 km/h
Vor und Hinter Kreuzungen und Einmündungen Parken verboten: 5 m
Innerorts vor Andreaskreuz parken: 5 m
Pkw mit Anhänger Abstand: bei über 7 m
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von: 0-22 Uhr
Innerorts freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
Mindestabstand von Ampel, bei verdecken von Schildern: 10 m
Abstand beim Parken zur Fahrstreifenbegrenzung: mindestens 3 m
Hinter Haltestellenschild nicht vor und nach parken: Jeweils 15 m
Parken außerorts vor Andreaskreuz: 50 m
LKW (3,0t) mit Anhänger Höchstgeschwindigkeit Autobahn: 80 km/h
Keine Kennzeichnung von Nöten, bei Ladung nach hinten: 1 m
Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 min
Maximalgeschwindigkeit für Fahrzeug mit Schneeketten: 50 km/h
PKW mit Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf Landstraße: 80 km/h
Richtgeschwindigkeit für PKW und Motorräder auf Autobahnen : 130 km/h
Nach vorne darf Ladung oberhalb einer Höhe von 2,5 m bis zu 50 cm hinausragen.
Ich hoffe ich konnte euch mit dieser kleine Liste bei der Vorbereitung für die theoretische Führerschein-Prüfung behilflich sein!
Ähnliche Themen:
ich hab das ganze mal ein bisschen ergänzt und zusammengefasst, vllt hilft es euch ja 🙂
Km/h
• Maximalgeschwindigkeit für Fahrzeug mit Schneeketten: 50 km/h
• Mindestgeschwindigkeit zum Autobahn fahren: mindestens 61 km/h
• PKW/LKW mit Anhänger: 80 km/h
• innerhalb geschlossener Ortschafts: 50 km/h
• außerhalb geschlossener Ortschaft höchstens 100 km/h
• Richtgeschwindigkeit für PKW und Motorräder auf Autobahnen : 130 km/h
• Verdoppelte Geschwindigkeit. Bremsweg: 4-mal so lang
Packen
• Bis welche Höhe darf Ladung nicht hinausragen: 2,5 m
• Nach vorne darf Ladung oberhalb einer Höhe von 2,5 m bis zu 50 cm hinausragen.
• Keine Kennzeichnung von Nöten, bei Ladung nach hinten: 1 m
• Leuchte hinten: max. 1,5m über Boden
Parken
• Außerorts Parken auf Vorfahrtsstraßen: verboten
• Gesamtmasse für Fahrzeuge bei besonderen Gehwegen: 2,8 t
• Abstand beim Parken zur Fahrstreifenbegrenzung: mindestens 3 m
• Mindestabstand vor Fußgänger Weg: 5 m
• Vor und Hinter Kreuzungen und Einmündungen Parken verboten: 5 m
• Innerorts vor Andreaskreuz parken: 5 m
• Mindestabstand von Ampel, bei verdecken von Schildern: 10 m
• Hinter Haltestellenschild nicht vor und nach parken: Jeweils 15 m
• Parken außerorts vor Andreaskreuz: 50 m
Halten
• Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 min
• Taxi: verboten
Fahren
• Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von: 0-22 Uhr
• Innerorts freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
• Mindeste Profiltiefe: 1,6 mm
• Schmale Straße 50 m Sichtweite, wie lang darf Halteweg sein? 25 m
• Pkw mit Anhänger Abstand: bei über 7 m
TÜV(Hauptuntersuchung)
• Neuwagen: alle 3 Jahre
• Gebrauchtwagen: alle 2 Jahre
Km/h
• Maximalgeschwindigkeit für Fahrzeug mit Schneeketten: 50 km/h
• Mindestgeschwindigkeit zum Autobahn fahren: mindestens 61 km/h
• PKW/LKW mit Anhänger: 80 km/h
• innerhalb geschlossener Ortschafts: 50 km/h
• außerhalb geschlossener Ortschaft höchstens 100 km/h
• Richtgeschwindigkeit für PKW und Motorräder auf Autobahnen : 130 km/h
• Verdoppelte Geschwindigkeit. Bremsweg: 4-mal so lang
Packen
• Bis welche Höhe darf Ladung nicht hinausragen: 2,5 m
• Nach vorne darf Ladung oberhalb einer Höhe von 2,5 m bis zu 50 cm hinausragen.
• Keine Kennzeichnung von Nöten, bei Ladung nach hinten: 1 m
• Leuchte hinten: max. 1,5m über Boden
Parken
• Außerorts Parken auf Vorfahrtsstraßen: verboten
• Gesamtmasse für Fahrzeuge bei besonderen Gehwegen: 2,8 t
• Abstand beim Parken zur Fahrstreifenbegrenzung: mindestens 3 m
• Mindestabstand vor Fußgänger Weg: 5 m
• Vor und Hinter Kreuzungen und Einmündungen Parken verboten: 5 m
• Innerorts vor Andreaskreuz parken: 5 m
• Mindestabstand von Ampel, bei verdecken von Schildern: 10 m
• Hinter Haltestellenschild nicht vor und nach parken: Jeweils 15 m
• Parken außerorts vor Andreaskreuz: 50 m
Halten
• Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 min
• Taxi: verboten
Fahren
• Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von: 0-22 Uhr
• Innerorts freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
• Mindeste Profiltiefe: 1,6 mm
• Schmale Straße 50 m Sichtweite, wie lang darf Halteweg sein? 25 m
• Pkw mit Anhänger Abstand: bei über 7 m
TÜV(Hauptuntersuchung)
• Neuwagen: alle 3 Jahre
• Gebrauchtwagen: alle 2 Jahre
Nonsense : Neuwagen alle drei Jahre – nein! Erstmals nach drei Jahren, danach gilt die Regelung für Gebrauchtwagen mit regelmäßigen Überprüfungen nach zwei Jahren
Ist nach 3 Jahren ja kein Neuwagen mehr. Also keine Panik.